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   VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200   

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VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200 (https://dejure.org/2023,9137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2023 - 6 B 22.200 (https://dejure.org/2023,9137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2023 - 6 B 22.200 (https://dejure.org/2023,9137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5a Abs. 1; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 133 Abs. 2 S. 1; BayStrWG Art. 6; BayVwVfG Art. 35 S. 2, 41; KAG Art. 5a Abs. 7 S. 2
    Klage gegen Erschließungsbeitrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Zwar unterliegt ein "verfrüht" vor Entstehen der sachlichen Beitragspflichten erlassener und damit (zunächst) rechtswidriger Beitragsbescheid mit Blick auf die Beitragserhebungspflicht dann nicht der gerichtlichen Aufhebung, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen in rechtmäßiger Weise erlassen werden müsste (vgl. etwa BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 87.88 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 27.11.2014 - 6 ZB 12.2446 - juris Rn. 6).

    Das beruht (auch) auf dem Gedanken, dass es sinnlos wäre, den angefochtenen (rechtswidrigen, weil verfrüht erlassenen) Bescheid aufzuheben, obwohl aufgrund der geänderten Sachlage sogleich wieder ein inhaltsgleicher Bescheid an den in Anspruch Genommenen gerichtet werden müsste (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 87.88 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Erst wenn die Straße vollständig gewidmet ist oder als gewidmet gilt, stellt sie eine öffentliche Einrichtung dar, für die Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl. 2017, 418 Rn. 18; NdsOVG, B.v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Einer erweiternden Auslegung, die sich durch bloße Korrektur des Bestandsverzeichnisses umsetzen ließe, ist die (eindeutige) Widmungsverfügung im Hinblick auf die notwendige Rechtsklarheit nicht zugänglich, selbst wenn sich auf den nicht genannten Nachbargrundstücken Straßenbestandteile befinden (vgl. BayVGH, U.v. 26.4.2022 - 8 B 20.1655 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Daher erfasst eine förmliche straßenrechtliche Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG in aller Regel nur diejenigen Bestandteile einer Straße, die sich auf Grundstücken befinden, deren Flurnummern in der Widmungsverfügung ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 9 f.; B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 5; U.v. 15.7.1997 - 8 B 96.1539 - juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978

    Straßenausbaubeitrag für nachträglich gewidmete Ortsstraße

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Erst wenn die Straße vollständig gewidmet ist oder als gewidmet gilt, stellt sie eine öffentliche Einrichtung dar, für die Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 6 B 16.978 - BayVBl. 2017, 418 Rn. 18; NdsOVG, B.v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 6 CE 10.2875

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Vollstreckung aus Vorausleistungsbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Die Öffentlichkeit einer Erschließungsanlage ist Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten, selbst wenn sie bereits endgültig hergestellt ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 6 CE 10.2875 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 09.05.2006 - 8 ZB 05.1473

    Tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche; Widerruf der Freigabe

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Daher erfasst eine förmliche straßenrechtliche Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG in aller Regel nur diejenigen Bestandteile einer Straße, die sich auf Grundstücken befinden, deren Flurnummern in der Widmungsverfügung ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 9 f.; B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 5; U.v. 15.7.1997 - 8 B 96.1539 - juris).
  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 8 ZB 11.210

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer straßenrechtlichen Widmung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Daher erfasst eine förmliche straßenrechtliche Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG in aller Regel nur diejenigen Bestandteile einer Straße, die sich auf Grundstücken befinden, deren Flurnummern in der Widmungsverfügung ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 9 f.; B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 5; U.v. 15.7.1997 - 8 B 96.1539 - juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 6 ZB 12.2446

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; rechtmäßige Herstellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Zwar unterliegt ein "verfrüht" vor Entstehen der sachlichen Beitragspflichten erlassener und damit (zunächst) rechtswidriger Beitragsbescheid mit Blick auf die Beitragserhebungspflicht dann nicht der gerichtlichen Aufhebung, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen in rechtmäßiger Weise erlassen werden müsste (vgl. etwa BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 87.88 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 27.11.2014 - 6 ZB 12.2446 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.07.1997 - 8 B 96.1539

    Erstreckung einer Widmung von über der Fahrbahn gelegenen Wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200
    Daher erfasst eine förmliche straßenrechtliche Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG in aller Regel nur diejenigen Bestandteile einer Straße, die sich auf Grundstücken befinden, deren Flurnummern in der Widmungsverfügung ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 9 f.; B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 5; U.v. 15.7.1997 - 8 B 96.1539 - juris).
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Erschließungsbeitragsvorausleistung

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 6 ZB 13.1050

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Umstufung einer Kreisstraße zur

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 6 B 01.2416
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